Gut zu Wissen

Fragen und Antworten zum Praxisbesuch

Rezepfristen

Nach Ausstellung der Heilmittelverordnung  muss der erste Behandlungstermin innerhalb von 28 Tagen erfolgen.

Es kommt vor, dass die vergebenen Termine außerhalb dieser Frist liegen. Dann ist es notwendig, sich vor Behandlungsbeginn beim zuständigen Arzt eine neue Heilmittelverordnung ausstellen zu lassen.

Pro Verordnung fallen für den Versicherten Rezeptgebühren an. Einmalig 10 Euro sowie 10 % der Behandlungskosten.
Dieser Betrag geht direkt an die Krankenkasse.

Die Zuzahlung ist zu Beginn der Behandlung zu entrichten.

Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, lassen Sie es uns wissen. Die Befreiung gilt für 1 Kalenderjahr und muss immer neu bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

  • Bitte kommen Sie zu Ihrem ersten Termin 10 Minuten früher
    • Was muss ich mitbringen?
    • Versichertenkarte
    • Heilmittelverordnung
    • Arzt- und Radideologiebefunde
    • ein sauberes Handtuch
    • bequeme Kleidung
  • Vor Ort lesen wir Ihre Karte ein und gleichen Ihrer persönlichen Daten ab. Anschließend erhalten sie von uns eine Datenschutzerklärung. Außerdem benötigen wir eine aktuelle Telefonnummer, unter der wir Sie im Bedarfsfall erreichen können.
  • Zu Beginn steht ein ausführliches Anamnesegespräch im Mittelpunkt. Dabei besprechen wir Ihre Beschwerden, bisherige Befunde, eventuelle Vorerkrankungen sowie Ihre persönlichen Therapieziele
  • Im Anschluss erfolgt eine gezielte Untersuchung, um die Ursache Ihrer Beschwerden möglichst genau zu erkennen.

Bitte beachten Sie:

  • Je nach Umfang der Befundaufnahme kann es vorkommen, dass nicht die volle Behandlungszeit für die eigentliche Therapie zur Verfügung steht. Diese gründliche Analyse ist jedoch ein wichtiger Bestandteil der Behandlung und bildet die Grundlage für einen individuell abgestimmten Therapieplan.
  • Ab dem zweiten Termin steht dann die aktive Behandlung im Vordergrund

Sollten Sie in naher Zukunft eine Operation mit anschließendem Bedarf an Krankengymnastik oder Lymphdrainage planen, dann empfehlen wir Ihnen, sich bereits vor dem Eingriff um Ihre Therapietermine zu kümmern. Da die Nachfrage nach Terminen oft sehr hoch ist, kann es sonst kurzfristig zu Wartezeiten kommen.

Damit Sie direkt nach Ihrer Operation ohne Verzögerung mit der Therapie starten können, bitten wir Sie, Ihre Folgeverordnung frühzeitig bei uns einzuplanen.
So sichern Sie sich Ihre Wunschtermine und einen optimalen Therapiebeginn!

Mit Abgabe Ihres Rezeptes und/oder der Vereinbarung eines Behandlungstermins – auch telefonisch – gehen Sie mit uns einen „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“ ein (§611 ff BGB).

Bei gesetzlich Versicherten werden die von uns erbrachten Leistungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.

Privat- und Beihilfeversicherte erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Wir bemühen uns kurzfristig abgesagte Termine erneut zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, müssen wir Ihnen die ausgefallene Anwendung leider in Rechnung stellen (Ausfallgebühr nach §615 BGB).

Selbstverständlich werden rechtzeitig abgesagte Behandlungstermine nachgeholt.

Therapiepraxen sind Bestellpraxen mit festen Terminen.

Wenn ein Patient seinen Termin nicht wahrnimmt, entsteht nicht nur eine Lücke im Behandlungsplan, Kosten und zusätzlicher Verwaltungsaufwand, sondern es geht auch wertvolle Therapiezeit verloren, die anderen Patienten hätte zugutekommen können.

Wir arbeiten mit einer Taktung von 25 Minuten pro Behandlungseinheit. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen davon lediglich  den vergüteten Anteil von 15 Minuten reiner Behandlungszeit. Um Ihnen dennoch eine qualitativ hochwertige und umfassende Therapie bieten zu können, investieren wir zusätzlich 10 Minuten in Vorbereitung, Dokumentation und individuelle Betreuung.

Die tatsächliche Behandlungsdauer kann je nach Therapieform und der ärztlichen Verordnung variieren.

Bitte beachten Sie, dass Verspätungen von Patienten nicht nachgeholt werden können. Die Behandlungszeit verkürzt sich in diesem Fall entsprechen, um den Ablauf aller weiteren Termine einzuhalten.

Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie ausschließlich von Therapeutinnen oder Therapeuten behandelt werden möchten. Wir bemühen uns gern Ihren Wunsch zu berücksichtigen.

Sollten Sie mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte mit.
Wir wissen, dass nicht jeder Mensch mit jedem gleich gut harmoniert – das ist ganz natürlich und in Ordnung.

Uns ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Behandlung wohl und gut aufgehoben fühlen. Durch eine rechtzeitige Rückmeldung können wir Ihre Wünsche bestmöglich berücksichtigen und die Therapie entsprechend planen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass kurzfristige Änderungen nicht immer möglich sind, da unsere Termine sorgfältig aufeinander abgestimmt sind.

Gönnen Sie sich oder Ihren Liebsten eine wohlverdiente Auszeit.

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Sollten weitere Fragen auftauchen, so sprechen Sie uns bitte an und wir klären dann in einem Gespräch die Details.

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