Liebe Patientin, lieber Patient,
nach dem Patientenrechtsgesetz sind Physiotherapeuten ebenso wie Ärzte zur Aufklärung Ihrer Patienten verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir mit diesem Aufklärungsbogen nach. Er dient Ihrer Information. Bitte lesen Sie ihn aufmerksam durch, beantworten Sie die folgenden Fragen und unterschreiben Sie die Einwilligung zur Behandlung am Ende des Bogens.
1. Rezeptfrist:
Nach Ausstellung der Heilmittelverordnung muss der erste Behandlungstermin innerhalb von 28 Tagen erfolgen. Es kommt vor, dass die vergebenen Termine außerhalb dieser Fristen liegen. Dann ist es notwendig, sich vor Behandlungsbeginn beim zuständigen Arzt eine neue Heilmittelverordnung ausstellen zu lassen.
2. Ausfallgebühr:
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Wir bemühen uns kurzfristig abgesagte Termine erneut zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, müssen wir Ihnen die ausgefallene Anwendung leider in Rechnung stellen (Ausfallgebühr nach §615 BGB).
3. Zuzahlung/Kostenübernahme:
Gesetzlich versicherte Personen ab 18 Jahren haben – sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind – eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro pro Verordnung zuzüglich 10 % des Rezeptwertes zu leisten (bei einem 6 x KG Rezept sind es je nach Anpassung +- 30,00 Euro). Die Physiopraxis handelt diesbezüglich als Inkassostelle für Ihre Krankenkasse. Dieser Betrag ist zu Beginn der 1. Behandlung fällig. Privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten empfehlen wir, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle zu klären.
4. Mögliche Komplikationen:
In der Regel sind physiotherapeutische Maßnahmen ohne Nebenwirkungen. In seltenen Fällen kann es nach der therapeutischen Behandlung jedoch zu teilweise starken Erstreaktionen des Körpers kommen. Diese können sich in vermehrten Schmerzen des jeweiligen Körperabschnittes oder auch benachbarter Abschnitte zeigen. Solche Erstreaktionen treten oft direkt nach der Behandlung oder auch erst am darauffolgenden Tag auf und können, je nach Stärke, durchaus einen Tag bestehen bleiben. Nach einiger Zeit sollte die gewünschte Besserung des Beschwerdebildes eintreten. Sollten bei Ihnen außergewöhnliche Störungen auftreten, informieren Sie umgehend Ihren Behandler.
5. Einwilligung & Lesbarkeit:
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Text die männliche Form (z.B. Patient oder Therapeut). Selbstverständlich sind alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.
Einwilligung in die Datenverarbeitung
Ich wurde darüber informiert, dass Physio Point meine Daten bzw. die Daten meines Kindes im Rahmen des Behandlungsvertrages zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden: zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrages, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder dem Patienten, zur therapeutischen Dokumentation (§ 630 BGB), zum Erstellen von Behandlungsberichten und Arztbriefen. Hierfür verwenden wir die folgende Software: THEORG-SOVDWARE Gesellschaft für EDV-Lösungen mbH, Franckstraße 5, 71636 Ludwigsburg.
Ihre Daten können an weitere direkt an der Behandlung beteiligten Einrichtung (z.B. Kliniken) oder Personen aus dem medizinisch/therapeutischen Bereich und an die Krankenkasse und/oder das Inkassounternehmen weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet und genutzt: zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, zur therapeutischen Dokumentation.
Dieser Verarbeitung stimme ich zu und bestätige, dass ich darauf hingewiesen wurde, dass:
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Die erhobenen persönlichen Daten unter Beachtung und im Rahmen der DSGVO und des BDSG erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.
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Ich jederzeit berechtigt bin, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.
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Ich jederzeit berechtigt bin, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.
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Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein Einverständnis verweigern oder mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen darf mit Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt werden kann und die Behandlung mit der Krankenkasse nicht abgerechnet werden kann.
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Meine Daten über Anwendung der Telematikinfrastruktur gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet und übermittelt werden.
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht. Ich bin darüber informiert, dass die behandelnde Praxis Zugriff auf meine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten kann und medizinische Daten einstellen kann. Ich weiß, dass dieser Zugriff meine vorherige Einwilligung erfordert, die ich hiermit erteile. Mir ist bewusst, dass in baulich offenen Bereichen der Praxis keine hundertprozentige Diskretion zu erreichen ist. Den Aushang „Patienteninformation zum Datenschutz“ habe ich gelesen und verstanden.